Kraftfahrzeugversicherung
In Deutschland kann ein Kraftfahrzeug nur dann zugelassen werden, wenn es über eine Kraftfahrzeugversicherung verfügt. Die Kraftfahrtversicherung, anderslautend auch als Kraftfahrthaftpflicht bezeichnet, schützt Sie im Straßenverkehr dadurch, dass zunächst die Schuldlage geprüft und unberechtigte Forderungen abgewehrt werden. Sie bezahlt die berechtigten Schäden der anderen Unfallbeteiligten. Schäden an Ihrem Fahrzeug können Sie mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung finanziell absichern. Zusätzlich existieren noch weitere Versicherungsmöglichkeiten, die Sie in verkehrsalltäglichen Ausnahmesituationen finanziell absichern können. Gerne stellen wir Ihnen diese Möglichkeiten in einem persönlichen Beratungsgespräch vor.
Unsere Beratungsfelder:
- Teil- oder Vollkaskoversicherung für Auto, Motorrad, Wohnmobil, Anhänger
- Insassen-Unfallversicherung
- Reparaturversicherung
Einen kostenlosen Vergleich können Sie über den folgenden Link bekommen:
http://www.inobroker.de/fwd/partner/kfz.jsp?mID=215084&partnerID=public
Sollte Ihnen dort ein Angebot zusagen, dann können Sie dort selber den Antrag
völlig unkompliziert nach Ihren Wünschen gestalten.
Eine für die Zulassung des Kraftfahrzeuges nötige eVBNr. wird Ihnen dann zugesant.
Sollten dennoch Fragen auftauchen dürfen Sie sich selbstverständlich gerne an
unseren Ansprechpartner wenden.
Ihr Ansprechpartner
Uwe Kruithoff